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1. Januar 0001
2 Theoretische Grundlagen

5.1 Erforderliche Bewehrung Gesamt

Es werden die maximalen Bewehrungsquerschnitte aller untersuchten Flächen ausgegeben, die sich aus den Schnittgrößen der gewählten Lastfälle, Last- und Ergebniskombinationen für den Nachweis der Tragfähigkeit ergeben.

Bild 5.2 Maske 2.1 Erforderliche Bewehrung Gesamt
Fläche Nr.

Es werden die Nummern der Flächen angegeben, in denen sich die maßgebenden Punkte befinden.

Punkt Nr.

In diesen FE- bzw. Rasterpunkten wurde die größte erforderliche Bewehrung für jede Lage und Richtung ermittelt. Die Art der Bewehrung wird in Spalte E Symbol angegeben.

Die FE-Netzpunkte N werden automatisch erzeugt. Die Rasterpunkte R hingegen lassen sich in RFEM steuern, denn für Flächen sind benutzerdefinierte Ergebnisraster möglich. Die Funktion ist im Kapitel 8.13 des RFEM-Handbuchs beschrieben.

Punkt-Koordinaten X/Y/Z

Die drei Spalten geben die Koordinaten der jeweils maßgebenden FE- oder Rasterpunkte an.

Symbol

Spalte E weist die Art der Bewehrung aus. Für die vier (bzw. sechs) Längsbewehrungen werden jeweils die Richtung (1, 2 und ggf. 3) und Flächenseite (oben und unten) angegeben.

Die Bewehrungsrichtungen wurden in Maske 1.4 Bewehrung, Register Bewehrungsanordnung festgelegt (siehe Kapitel 3.4.2).

Hinweis

Obere und Untere Lage

Die obere Bewehrung befindet sich auf der Flächenseite in Richtung der negativen lokalen z-Flächenachse (-z), die untere Bewehrung entsprechend in Richtung der positiven z-Achse (+z). Im Bild 3.28 sind die Achsensysteme der Flächen dargestellt.

Die Schubbewehrung ist als asw gekennzeichnet.

Erforderliche Bewehrung

In dieser Spalte werden die Bewehrungsquerschnitte ausgewiesen, die für den Nachweis im Grenzzustand der Tragfähigkeit erforderlich sind.

Grundbewehrung

Hier findet sich die benutzerdefinierte Grundbewehrung wieder, die in Maske 1.4 Bewehrung, Register Längsbewehrung vorgegeben wurde (siehe Kapitel 3.4.3).

Zusatzbewehrung

Beim reinen Tragfähigkeitsnachweis wird in der Spalte Erforderlich die Differenz zwischen erforderlicher Bewehrung (Spalte F) und vorhandener Grundbewehrung (Spalte G) angegeben.

Wurden auch die Nachweise im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit geführt, so lassen sich hier die Bewehrungsquerschnitte ablesen, die mit den Vorgaben in Maske 1.4 Bewehrung, Register Längsbewehrung (siehe Kapitel 3.4.3) zur Erfüllung der Gebrauchstauglichkeitsnachweise benötigt werden. In der Spalte Vorhanden wird die Bewehrung ausgewiesen, die gemäß Vorgabe in Maske 1.4 Bewehrung, Register Längsbewehrung als Zusatzbewehrung für den Gebrauchstauglichkeitsnachweis vorliegt.

Hinweis

Die letzte Spalte verweist auf Unbemessbarkeiten oder Besonderheiten, die sich im Zuge der Bemessung ergeben haben. Die Nummern sind in der Statusleiste näher erläutert.

Über die links dargestellte Schaltfläche lassen sich sämtliche [Meldungen] des aktuellen Bemessungsfalls einsehen. Es erscheint ein Dialog mit einer Übersicht.

Bild 5.3 Dialog Fehlermeldungen bzw. Hinweise

Hinweis

Die Schaltflächen der Maske 2.1 sind im Kapitel 6 erläutert.

Übergeordnetes Kapitel