Mindestlängsbewehrung
Die statisch erforderliche Längsbewehrung wird nun mit der Mindestbewehrung verglichen. Leider existieren in keiner der in RF-BETON Flächen verfügbaren Normen Mindestbewehrungsvorschriften für Schalen. Als Kriterium wird deshalb untersucht, bei welcher Konstellation von Moment und Normalkraft es sich eher um eine Wand (vorwiegend druckbeansprucht) oder um eine Platte (vorwiegend biegebeansprucht) handelt. Als Unterscheidungskriterium dient die bezogene Lastausmitte ed / h im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT):
mit
m |
Moment der linearen Plattenstatik (GZT) |
n |
Normalkraft der linearen Plattenstatik (GZT) |
h |
Plattendicke |
Da in einem Bemessungspunkt Momente und Normalkräfte sowohl in x-Richtung als auch in y-Richtung vorliegen, ist die bezogene Lastausmitte je Bemessungspunkt der größte Quotient aus Moment durch Normalkraft beider Richtungen.
Einheitlich für alle Normen ist in RF-BETON Flächen festgelegt:
Beanspruchung vorwiegend auf Biegung →Bewehrungsvorschriften für Platten |
|
Beanspruchung vorwiegend auf Druck →Bewehrungsvorschriften für Wände |
Diese Regelung findet sich in EN 1992-1-1 in den Abschnitten 9.3 Vollplatten und 9.6 Wände.
Die Mindestbewehrungen sind im Kapitel 2.3.7 und Kapitel 2.4.5 bei den Bewehrungsvorschriften für Wände und Platten beschrieben.
Für unser Beispiel, in dem eine überwiegende Biegebeanspruchung vorliegt, wird folgende Mindestbewehrung ausgegeben.