Nachweis des Stababstands
Im Register Längsbewehrung der Maske 1.4 Bewehrung wurde mit der Schaltfläche [Bewehrungsstäbe] ein Stababstand von a = 100 mm für beide Bewehrungsrichtungen vorgegeben.
Der maximale Stababstand max sl,-z,φ1 wird nach EN 1992-1-1, Tabelle 7.3N für die vorliegende Zugspannung σs,-z,φ1 = 208.18 N/mm2 und die Rissbreite wk = 0.3 mm durch Interpolation ermittelt.
Analog wird der maximale Bewehrungsabstand für die Richtung φ2 aus der vorliegenden Zugspannung σs,-z,φ2 = 167.09 N/mm2 zu max sl,-z,φ2 = 291.1 mm bestimmt.
Der für die Bewehrungsrichtung φ1 vorhandene Stababstand sl,exist,-z,φ1 = 100 mm ist kleiner als der maximal zulässige Stababstand max sl,max,-z,φ1 = 240 mm.
Damit gilt für die Bewehrungsrichtung φ1 folgender Nachweis: