Wahl der Betondruckstrebe
Mit den Bemessungsschnittgrößen mend,-z,φ1 = 38.49 kNm/m und mend,-z,φ2 = 25.25 kNm/m ergeben sich die Dehnungen εφ1 = 0.735 ‰ in die erste Bewehrungsrichtung und εφ2 = 0.527 ‰ in die zweite Bewehrungsrichtung. Damit besteht ein Dehnungsverhältnis Qs,-z von 0.717.
Das angenommene Dehnungsverhältnis von 1.00 stimmt also nicht mit dem tatsächlichen Dehnungsverhältnis überein. Die Neigung des aussteifenden Druckmoments wird deshalb von 75.0° auf 79.746° erhöht.
Geometrisch kann sich diese Neigung des aussteifenden Druckmoments nur einstellen, wenn das geometrische Verhältnis Qs,geo,-z der Dehnung in die Bewehrungsrichtung φ2 zur Dehnung in die Bewehrungsrichtung φ1 etwa 0.717 beträgt. Dies ist in diesem Beispiel der Fall.
Bei der Ermittlung der Rissbreite wk wird gezeigt, dass sich mit den Bemessungsmomenten bei der Neigung des aussteifenden Druckmoments von 79.746° Dehnungen in die einzelnen Bewehrungsrichtungen ergeben, die zum Dehnungsverhältnis Qs,geo,-z von 0.717 führen.
Die gewählte Neigung des aussteifenden Druckmoments von 79.746° führt zu modifizierten Bemessungsmomenten in die einzelnen Bewehrungsrichtungen. Das entspricht der hier verwendeten Methode zur Ermittlung der Bemessungsschnittgrößen im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit mit Berücksichtigung des Verformungsverhältnisses der Längsbewehrung, die im Dialog Einstellungen für analytische Methode der Gebrauchstauglichkeitsnachweise gewählt wurde (siehe Bild 2.89).