Hebelarm der inneren Kräfte
Mit den Bemessungsschnittgrößen für die Bewehrungsrichtungen φ1 = 0° und φ2 = 90° kann der Hebelarm der inneren Kräfte bestimmt werden.
Wie in Kapitel 2.5.2 beschrieben, findet für die beiden Bewehrungsscharen eine Vorbemessung mit den ermittelten Schnittgrößen statt. Diese dient dazu, den Hebelarm der inneren Kräfte zu bestimmen. Der Hebelarm wird aus dem Dehnungszustand infolge der Bemessungsschnittgrößen ermittelt.
Als der kleinere und deshalb maßgebende Hebelarm zmin,+z ergibt sich der Wert 1.239 m.