Der obere Teil der Maske bietet eine Zusammenfassung der maßgebenden Gebrauchstauglichkeitsnachweise. Im unteren Teil werden die Zwischenergebnisse des aktuellen FE- oder Rasterpunkts (des Punkts, der im oberen Teil markiert ist) mit allen bemessungsrelevanten Parametern ausgewiesen. Die Kapitel lassen sich mit öffnen und mit schließen.
Bild 5.9 zeigt die Ergebnismaske einer nichtlinearen Gebrauchstauglichkeitsuntersuchung. Die Nachweismethode wird in Maske 1.1 Basisangaben, Register Gebrauchstauglichkeit festgelegt (siehe Bild 3.8).
Die Spalten sind im Kapitel 5.4 beschrieben.
Die Symbole bezeichnen folgende Nachweise:
Symbol | Nachweis GZG |
---|---|
uz,lokal |
Verformung im gerissenen Zustand (→ Kapitel 2.8.2.4) gemäß Vorgaben in Maske 1.3 Flächen |
wk |
Begrenzung der Rissbreite (→ Kapitel 2.6.4.12) gemäß Vorgabe in Maske 1.3 Flächen (siehe Bild 3.18) |
σc |
Begrenzung der Betondruckspannung (→ Kapitel 2.6.4.7) gemäß Vorgabe in Maske 1.3 Flächen (siehe Bild 3.19) |
σs |
Begrenzung der Betonstahlspannung (→ Kapitel 2.6.4.8) gemäß Vorgabe in Maske 1.3 Flächen (siehe Bild 3.18) |
Die Verformungen, Rissbreiten und Spannungen stellen die Ergebnisse im Zustand II dar.
Die Rissbreiten wk bei den Zwischenergebnissen sind auf die Hauptrichtungen bezogen. So stellt z. B. der Wert für wk,I,-z(oben) die Rissbreite für die erste Hauptrichtung an der Flächenoberseite dar; der Riss verläuft rechtwinklig zur Hauptrichtung I.