Allgemeines
Der Nachweis im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit (GZG) gliedert sich im Allgemeinen in folgende drei Untergruppen:
- Begrenzung der Spannungen (EN 1992-1-1, Abschnitt 7.2)
- Begrenzung der Rissbreiten (EN 1992-1-1, Abschnitt 7.3)
- Begrenzung der Verformungen (EN 1992-1-1, Abschnitt 7.4)
Die Bemessung im Stahlbetonbau basiert in der Regel auf linearen Tragwerksanalysen: Zur Bewehrungsermittlung einschließlich Gebrauchstauglichkeitsnachweis werden die Schnittgrößen linear ermittelt; anschließend erfolgt der Querschnittsnachweis. Dieses Vorgehen jedoch berücksichtigt die für den Stahlbeton typische Rissbildung mit den entsprechenden nichtlinearen Stahlbetonstoffgesetzen nur auf der Querschnittsebene.
Mit der Erfassung des nichtlinearen Stahlbetonverhaltens bei der Schnittgrößenermittlung erhält man wirklichkeitsnahe Spannungszustände und folglich Schnittgrößenverteilungen, die sich bei statisch unbestimmten Systemen wegen Steifigkeitsumlagerungen deutlich von den linear ermittelten Schnittgrößen unterscheiden. Für den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit bedeutet dies, dass für eine realitätsnahe Berechnung von Verformungen, Spannungen und Rissbreiten das nichtlineare Materialverhalten des Stahlbetons berücksichtigt werden muss.
Bleibt die Rissbildung bei der Verformungsberechnung unberücksichtigt, so werden die auftretenden Verformungen unterschätzt. Mit Berücksichtigung von Kriechen und Schwinden kann sich durchaus die drei- bis achtfache Verformung einstellen – je nach Beanspruchungszustand und Randbedingungen. Das Zusatzmodul RF-BETON NL ermöglicht die wirklichkeitsnahe Berechnung der Verformungen, Rissbreiten und Spannungen von Stahlbetonflächen, indem das nichtlineare Materialverhalten bei der Schnittgrößenermittlung berücksichtigt wird.