Der obere Teil der Maske bietet eine Zusammenfassung der maßgebenden Gebrauchstauglichkeitsnachweise. Im unteren Teil werden die Zwischenergebnisse des aktuellen FE- oder Rasterpunkts (des Punkts, der im oberen Teil markiert ist) mit allen bemessungsrelevanten Parametern ausgewiesen. Die Kapitel lassen sich mit öffnen und mit schließen.
Bild 5.6 zeigt die Ergebnismaske einer analytischen Gebrauchstauglichkeitsuntersuchung. Im Kapitel 5.7 sind die Ergebnismasken beschrieben, die nach einer nichtlinearen Gebrauchstauglichkeitsberechnung erscheinen.
Die Nachweismethode wird in Maske 1.1 Basisangaben, Register Gebrauchstauglichkeit festgelegt (siehe Bild 3.8).
Es werden die Nummern der Flächen angegeben, in denen die maßgebenden Punkte liegen.
In diesen FE- bzw. Rasterpunkten liegen die größten Ausnutzungen für die geforderten Nachweise vor. Die Art des Nachweises wird in Spalte F Symbol angegeben.
Die FE-Netzpunkte N werden automatisch erzeugt. Die Rasterpunkte R lassen sich in RFEM steuern (siehe Kapitel 8.12 des RFEM-Handbuchs).
Die drei Spalten geben die Koordinaten der maßgebenden FE- oder Rasterpunkte an.
In Spalte E werden die Lastfälle, Last- und Ergebniskombinationen ausgewiesen, deren Schnittgrößen zur größten Ausnutzung beim jeweiligen Gebrauchstauglichkeitsnachweis führen.
Spalte F beschreibt die Art des Gebrauchstauglichkeitsnachweises. Bei der analytischen Methode werden bis zu sechs Nachweistypen angezeigt. Diese sind im Kapitel 2.6.4 anhand eines Beispiels erläutert.
Die Nachweistypen bedeuten im Einzelnen:
Typ | Nachweis GZG |
---|---|
σc |
Begrenzung der Betondruckspannung (→ Kapitel 2.6.4.7) gemäß Vorgabe in Maske 1.3 Flächen (siehe Bild 3.19) |
σs |
Begrenzung der Betonstahlspannung (→ Kapitel 2.6.4.8) gemäß Vorgabe in Maske 1.3 Flächen (siehe Bild 3.18) |
as,min |
Mindestbewehrung zur Begrenzung der Rissbreite (→ Kapitel 2.6.4.9) gemäß Vorgabe in Maske 1.3 Flächen (siehe Bild 2.97) |
lim ds |
Begrenzung des Stabdurchmessers (→ Kapitel 2.6.4.10) gemäß Vorgabe in Maske 1.4 Bewehrung (siehe Bild 3.31) |
lim sl |
Begrenzung des Stababstands (→ Kapitel 2.6.4.11) gemäß Vorgabe in Maske 1.4 Bewehrung (siehe Bild 3.31) |
wk |
Begrenzung der Rissbreite (→ Kapitel 2.6.4.12) gemäß Vorgabe in Maske 1.3 Flächen (siehe Bild 3.18) |
In dieser Spalte werden die Werte angegeben, die von allen untersuchten Flächen für die Nachweise im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit maßgebend sind.
Die Grenzwerte ermitteln sich aus den Normvorgaben und der Belastungssituation. Im Kapitel 2.6.4 ist die Ermittlung der Grenzwerte beschrieben.
In der Spalte J wird das Verhältnis von vorhandenem Wert (Spalte G) zu Grenzwert (Spalte H) ausgegeben. Bei Ausnutzungen größer 1 ist der Nachweis somit nicht erfüllt. Die Länge des farbigen Balkens stellt die jeweilige Ausnutzung in grafischer Form dar.
Hinweis
Für den Gebrauchstauglichkeitsnachweis müssen nicht sämtliche Nachweistypen erfüllt sein (siehe Erläuterung in Bild 3.11).
Die letzte Spalte verweist auf Unbemessbarkeiten oder Besonderheiten, die sich im Zuge der Bemessung ergeben haben. Die Nummern sind in der Statusleiste näher erläutert.
Über die links dargestellte Schaltfläche lassen sich sämtliche [Meldungen] des aktuellen Bemessungsfalls einsehen. Es erscheint ein Dialog mit einer Übersicht (siehe Bild 5.3).
Hinweis
Die Schaltflächen sind im Kapitel 6 beschrieben.