Auf der Grundlage einer Kombinationsregel können Einwirkungen zu einer Kombination in Form einer Ergebnis- oder Lastkombination zusammengeführt werden. Die Kombinationsregel basiert auf einer hinterlegten Norm. Diese Norm kann zum Beispiel der Eurocode 0 sein.
Zur Erstellung der verschiedenen Bemessungssituationen, wie Grenzzustand der Tragfähigkeit, Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit, Brandfall oder Erdbeben, bedarf es unterschiedlicher Kombinationsregeln. Den einzelnen Kombinationsregeln liegen verschiedene Wahrscheinlichkeiten zugrunde, die auf den jeweiligen Nachweiszweck abgestimmt sind.
Eingabe in RFEM und RSTAB
Der Kombinationsassistent erleichtert die Aufgabe, die Kombinationsregeln normengerecht umzusetzen.
Ist in den Modell-Basisangaben eine Norm zur Klassifizierung von Lastfällen und Kombinationen hinterlegt und der Kombinationsassistent aktiviert, werden – basierend auf den Kombinationsregeln – Ergebnis- oder Lastkombinationen erstellt.
Wenn der Kombinationsassistent deaktiviert ist, werden im Programm keine Kombinationsregeln gebildet. Die Kombinationen müssen in diesem Fall manuell erstellt werden.