Der Nachweis des Durchstanzens beziehungsweise der Durchstanztragfähigkeit kann zum Beispiel nach EN 1992-1-1, 6.4 erfolgen. Hierbei wird an diesem Knoten der Nachweis des Durchstanzwiderstands ohne Durchstanzbewehrung (6.4.4) oder mit Durchstanzbewehrung (6.4.5) geführt.
Abhängig von der Geometrie des Durchstanzknotens wird entweder ein Nachweis an einer Stütze oder an einer Wandecke respektive einem Wandende durchgeführt.