General
Anpralllasten beschreiben die Belastung eines Bauteils durch den Anprall eines Fahrzeuges.
Der Anprall wird als ein Extremfall betrachtet und stellt deshalb keine Dauerbelastung dar.
Regelung
Wann und in welcher Größe Anpralllasten angesetzt werden müssen ist in der DIN EN 1991-1-7
Gefährdete Bauteile
Im Hochbau sind Anpralllasten anzusetzen für
- Parkhäuser
- Bauwerke mit zugelassenem Verkehr von Fahrzeugen oder Gabelstablern
- Bauwerke die unmittelbar an Straßenverkehr angrenzen (Brückenpfeiler etc.)
- Bauwerke die unmittelbar an Schienenverkehr angrenzen
- Bauwerke mit Landeplattformen für Helikopter
Carga
Um die Last möglich realitätsnah in einer Statik abzubilden, wird die Anprall last auf einer Höhe von 1,25m für einen LKW und auf 0,5m für einen PKW über der Fahrbahnoberfläche angesetzt.
Die Anprallfläche beträgt maximal 0,5m x 0,2m.
Die Lastgröße ergibt sich aus den Tafelwerken der DIN EN 1991-1-7 und ist abhängig von der Anprallrichtung (in Fahrtrichtung oder Senkrecht zur Fahrtrichtung) sowie der durchschnittlichen Geschwindigkeit des angrenzenden Verkehrs.
Demnach ist z.B. der Straßenverkehr außerorts schneller als in Parkgaragen weshalb außerorts höhere Anpralllasten angesetzt werden müssen.
Für den Anprall von Gabelstablern, Helikoptern, Schienenfahrzeugen und Schiffsverkehr gelten andere Lastannahmen welche ebenfalls in der DIN EN 1991-1-7 zu finden sind.