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18. Oktober 2023

Stabsteifigkeitsmodifizierungen

Eine Stabsteifigkeitsmodifizierung bietet verschiedene Möglichkeiten, die Steifigkeit von Stäben zu beeinflussen.

Info

Die Steifigkeitsmodifizierung wird nur für die statische Analyse berücksichtigt, nicht für die Nachweise in den Bemessungs-Add-Ons.

Modifizierungstyp

In der Liste stehen verschiedene Typen zur Auswahl. Die weiteren Abschnitte des Dialogs sind auf den Modifizierungstyp abgestimmt.

Multiplikationsfaktoren

Sie können die Steifigkeit auf zwei Arten über 'Multiplikationsfaktoren' anpassen:

  • Gesamtsteifigkeiten: Alle Elemente der Steifigkeitsmatrix werden einheitlich mit dem Faktor 'k' multipliziert.
  • Teilsteifigkeiten, Gewichte und Massen: Die Elemente der Steifigkeitsmatrix und das Gewicht sind über spezifische Faktoren modifizierbar.

Das Bild Neue Stabsteifigkeitsmodifizierung zeigt, wie die Torsionssteifigkeit GIt auf 10 % reduziert wird.

Tipp

In der FAQ 5554 wird beschrieben, wie Sie mit einer Stabsteifigkeitsmodifizierung das Eigengewicht eines Stabes im Modell deaktivieren können.

Einstellungen

Für US- und kanadische Normen bestehen Modifizierungsmöglichkeiten, um die Steifigkeitsfaktoren normkonform anzusetzen.

ACI 318-19 / CSA A23.3

Wählen Sie den 'Komponententyp' in der Liste aus:

  • Stützen
  • Träger

Die Faktoren zur Ermittlung von Biegesteifigkeit und Axialsteifigkeit werden nach Normvorgabe eingestellt.

AISC 360-16 / CSA S16

Legen Sie die Parameter zur 'Ermittlung von τb' und die 'Nachweismethode' fest. Bei der Schnittgrößenermittlung muss der Faktor τb bei allen Stäben berücksichtigt werden, deren Biegesteifigkeit einen Beitrag zur Stabilität des Modells leistet. Dieser Beiwert ist abhängig von der Normalkraft im Stab: Je größer die Normalkraft, desto größer ist auch τb.

Wenn τb nach AISC iterativ ermittelt wird, ist das Nachweisverfahren anzugeben – LRFD oder ASD. RSTAB berechnet den Beiwert dann nach Gleichung (C2-2a) bzw. (C2-2b) in mehreren Schritten, bis sich eine Konvergenz einstellt. Unabhängig vom Beiwert τb wird – wie in AISC 360-10 gefordert – für alle Stäbe der Abminderungsbeiwert 0.8 für die Biege- und Axialsteifigkeiten angesetzt.

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