Empfindlichkeitsbeiwert θ
Der Empfindlichkeitsbeiwert θ ist wie folgt definiert [1]:
θ | Empfindlichkeitsbeiwert der gegenseitigen Stockwerksverschiebung |
Ptot | Gesamtgewichtskraft im und oberhalb des betrachteten Geschosses, betrachtet in der Bemessungssituation Erdbeben |
dr | gegenseitige Stockwerksverschiebung ermittelt als Differenz der horizontalen Verschiebungen ds oben und unten im betrachteten Geschoss; dabei werden die Verschiebungen mit Hilfe des linearen Bemessungsantwortspektrums mit q = 1,0 ermittelt |
Vtot | Gesamterdbebenkraft des betrachteten Geschosses, ermittelt mit Hilfe des linearen Bemessungsantwortspektrums |
h | Geschosshöhe |
Im Folgenden wird anhand des Beispiel eines Stahlbetongebäudes mit einem Erdgeschoss und sechs Obergeschossen die Vorgehensweise zur Berechnung des Empfindlichkeitsbeiwertes aufgezeigt.
Zur Berechnung des Sensitivitätskoeffizienten werden Additionen verwendet:
Nach der Modellierung des Gebäudes müssen mit Hilfe des Add-Ons Gebäudemodell Geschosse definiert werden.
Dann wird nur noch eine Berechnung nach dem Antwortspektrenverfahren benötigt.
Sind die Eingaben abgeschlossen, so können nach der Berechnung auch schon die Ergebnisse untersucht werden. Dabei sind wichtige Kennwerte für die dynamische Analyse in den Ergebnistabellen der Spektralanalyse zu finden. In der Unterkategorie Ergebnisse nach Geschossen kann auch der Empfindlichkeitsbeiwert der einzelnen Geschosse abgelesen werden.
Nach der Berechnung des Empfindlichkeitsbeiwertes der gegenseitigen Stockwerksverschiebung erfolgt nach DIN EN 1998-1 Abschnitt 2.2.2 und 4.4.2.2 [1] eine Fallunterscheidung zur Relevanz der Theorie II. Ordnung.
Fallunterscheidung Theorie II. Ordnung
1. Empfindlichkeitsbeiwert θ ≤ 0,1
Theorie II. Ordnung muss nicht berücksichtigt werden.
2. Empfindlichkeitsbeiwert 0,1 < θ ≤ 0,2
Die Theorie II. Ordnung darf näherungsweise mit einem Faktor 1 / (1-θ) berücksichtigt werden.
3. Empfindlichkeitsbeiwert 0,2 < θ ≤ 0,3
Die Theorie II. Ordnung muss direkt berücksichtigt werden. Dies kann durch eine Anpassung der geometrischen Steifigkeitsmatrix in RFEM 6 und RSTAB 9 umgesetzt werden. Genauere Informationen hierzu finden Sie im Fachbeitrag: KB | Berücksichtigung der Theorie II. Ordnung in einer dynamischen Analyse in RFEM 6 und RSTAB 9.
4. Empfindlichkeitsbeiwert 0,3 < θ
Der Tragwerksentwurf ist unzulässig und erfordert eine Überarbeitung.