Diese Maske steht nur zur Verfügung, wenn in Maske 1.6 Bewehrung , Register Gebrauchstauglichkeit links unten der Verformungsnachweis aktiviert ist.
Das Nachweiskriterium der Verformung ul,z betrachtet die Verschiebung in Richtung der lokalen Stabachse z. Die Auslegung der Bewehrung für die Verformungsberechnung erfolgt nach dem vereinfachten Verfahren gemäß EN 1992-1-1, Abschnitt 7.4.3.
Spalte A steuert, ob die Verformung von Einzelstäben oder Stabsätzen untersucht werden soll.
Hier sind die Nummern der nachzuweisenden Stäbe bzw. Stabsätze anzugeben. Mit der Schaltfläche ist auch eine grafische Auswahl im RFEM-Arbeitsfenster möglich. Als Bezugslänge wird dann in Spalte D die Länge des Stabes bzw. Stabsatzes voreingestellt.
Die Liste für Spalte C ermöglicht es, die Referenzlängen der Durchbiegungen zu beeinflussen. Bei der Standardeinstellung Stab wird der Abstand zwischen Anfangs- und Endknoten benutzt, bei der Option Auflagerabstand die reduzierte Stützweite, die sich mit den Lagerbreiten gemäß Maske 1.5 Lager ergibt (siehe Kapitel 3.5).
Mit der Option Benutzerdefiniert kann die Bezugslänge in Spalte D individuell festgelegt werden.
Bei Stabsätzen mit unterschiedlichen Abschnittslängen werden die Variablen Stützweiten automatisch ermittelt. Sie lassen sich im Tooltip darstellen.
In dieser Spalte kann eine Überhöhung w0 eingetragen werden.
Die Form der Überhöhung wird wie folgt berechnet:
mit
- wc,x : Überhöhung an Stelle x
- w0 : in Spalte E vorgegebene Überhöhung
- x : Stelle x
-
L : Stab-
bzw. Stabsatzlänge
In Spalte F ist der relative Grenzwert der Durchbiegung anzugeben. Es ist der in EN 1992-1-1, 7.4.1 (4) empfohlene Durchhang von 1/250 der Stützweite voreingestellt. In der Liste kann ein anderer Grenzwert gewählt oder auch Benutzerdefiniert festgelegt werden.
Die maximal zulässige Durchbiegung wird in Spalte G angegeben. Sie ermittelt sich aus dem Grenzwert (Spalte F) und der Bezugslänge (Spalte D).
Die Schaltfläche [Details] ruft den Dialog Detaileinstellungen auf. Dort kann im Register Gebrauchstauglichkeit der Bezug der Verformungen geregelt werden.
Die beiden Auswahlmöglichkeiten sind im Kapitel 4.1.2 beschrieben.