Tragfähigkeit
In diesem Abschnitt kann festgelegt werden, nach welchem Rechenverfahren die Schubspannungen in der Schubfuge ermittelt werden. Die beiden Berechnungsarten sind im Kapitel 2.1.4 beschrieben.
Die Platten an Plattenbalken oder Hohlkästen, die als Druck- oder Zuggurte wirken, müssen schubfest an den Steg angeschlossen werden. Dazu ist nachzuweisen, dass zum einen die Druckstrebentragfähigkeit des Betons nicht überschritten ist und zum anderen die Zugstrebenkraft von der Querbewehrung aufgenommen werden kann. Die theoretische Grundlage zur Übertragung der Schubkräfte zwischen Balkensteg und Gurten ist in EN 1992-1-1, 6.2.4 geregelt.
Für den Nachweis ist das Vereinfachte Verfahren voreingestellt. Dabei werden nur Momente um die y-Achse des Bauteils mit dem inneren Hebelarm z = 0.9 ⋅ d berücksichtigt.
Alternativ kann die Längskraftdifferenz über eine Allgemeine Spannungsintegration in den einzelnen Querschnittsteilflächen ermittelt werden. Diese Option ist allerdings mit einem erhöhten Rechenaufwand verbunden. Dieses Verfahren ist im Kapitel 2.1.4 beschrieben.