Die Ergebnismasken 6.1 bis 6.4 erscheinen nur, wenn in Maske 1.1 Basisangaben die Option Nichtlineare Berechnung (Zustand II ) für den Tragfähigkeits-, Gebrauchstauglichkeits- oder Brandschutznachweis aktiviert wurde (siehe Kapitel 3.1). Des Weiteren dürfen keine Unbemessbarkeiten vorliegen (siehe Kapitel 5.1.5).
Die Nachweise werden mit der Bewehrung geführt, die in Maske 3.1 Vorhandene Bewehrung vorliegt.
Die Theorie der nichtlinearen Bemessung ist im Kapitel 2.4 beschrieben.
Die Ergebnisse der nichtlinearen Bemessung werden nach Tragfähigkeits-, Gebrauchstauglichkeits- und Brandschutznachweisen geordnet ausgegeben. Für jede der genannten Kategorien wiederum sind die Ergebnisse in Masken nach Querschnitten, Stäben, Stabsätzen und x-Stellen sortiert. Das Konzept dieser Masken entspricht dem der „gewöhnlichen“ Gebrauchstauglichkeitsnachweise (siehe Kapitel 5.3.1).