Die Durchschnittsstreckgrenze fya darf nach EN 1993-1-3 [1], 3.2.2(1) in den Fällen verwendet werden, in denen die Streckgrenze mit dem Symbol fy bezeichnet wird, wenn [1], 3.2.2(4) bis (8) gilt.
Die Durchschnittsstreckgrenze fya kann durch Versuche am kaltgeformten Stahlquerschnitt oder eine vereinfachte Berechnungsvorschrift nach [1], Gleichung (3.1) bestimmt werden. Die erhöhte Streckgrenze fya berechnet sich nach [1], Gleichung (3.1) wie folgt:
Ag | Bruttoquerschnittsfläche |
k | verformungsabhängiger Zahlenwert, k = 7 bei Rollprofilierung, k = 5 bei anderen Profilierverfahren |
n | Anzahl der Umbiegungen um 90° im Querschnitt mit einem Innenradius von r ≤ 5 ⋅ t (Umbiegungen unter 90° sind als Bruchteile von n einzubeziehen) |
t | Bemessungskerndicke des Stahlwerkstoffs vor der Kaltumformung abzüglich aller metallischen Überzüge und organischen Beschichtungen |
Beispiel
Die erhöhte Streckgrenze fya wird für das in Bild 01 dargestellte Sigma-Profil aus S 355 EN 10025-2 ermittelt.
fyb = 35,5 kN/cm²
fu = 51,0 kN/cm²
Ag = 7,06 cm²
k = 7 für Rollprofilierung
r = 2 mm ≤ 5 ⋅ 2,5 = 12,5 mm → alle Umbiegungen dürfen angesetzt werden
RF-STAHL Kaltgeformte Profile
Kaltgeformte Profile können nach [1] und EN 1993-1-5 [2] mit der Modulerweiterung RF-/STAHL Kaltgeformte Profile nachgewiesen werden. Die erhöhte Streckgrenze fya wird in RF-/STAHL Kaltgeformte Profile gemäß [1], Gleichung (3.1) berücksichtigt. Es wird vorausgesetzt, dass das Profil durch Rollprofilierung hergestellt wurde, d. h. der verformungsabhängige Zahlenwert wird mit k = 7 angesetzt.
Die erhöhte Streckgrenze fya wird in den Ergebnistabellen von RF-/STAHL Kaltgeformte Profile ausgegeben. Im Bild 02 ist die erhöhte Streckgrenze fya für das Sigma-Profil des Beispiels abgebildet.