Die Bemessung von Glas wird typischerweise durch Zugspannungen gesteuert. Für die Zugspannungskomponenten σx, σy, σ1 und σ2 wird die Ausnutzung bezogen auf die Grenzspannung ermittelt. Wird die Grenzspannung eingehalten, so ist die Ausnutzung kleiner oder gleich 1 und der Spannungsnachweis gilt als erfüllt.
Das Verhältnis wird nur für die positiven (Zug-)Spannungswerte σx, σy, σ1, und σ2 berechnet, da bei Glas die Zugsteifigkeit σlimit,d maßgebend ist. Die Tabelle in Bild 01 beschreibt die Berechnung der Ausnutzungen.
Bei einzigartigen oder speziellen Glasprojekten (z. B. Glasträger, Glastreppen usw.) können andere zusätzliche Spannungen als Zug bei der Bemessung von Bedeutung sein.