Antwort:
Bei der automatischen Anordnung der Bewehrung ist darauf zu achten, dass neben der Grundbewehrung gegebenenfalls weitere Bewehrung für die Nachweise im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit angesetzt wird. Die Voreinstellung im Modul ist so gewählt, dass die erforderliche Bewehrung aus der Tragfähigkeit für den GZG ebenfalls angesetzt wird.
Welche Bewehrung für den GZG angesetzt wird, kann unter „Zusatzbewehrung für Gebrauchstauglichkeitsnachweis“ gewählt werden. Im Info-Button sind die einzelnen Optionen erklärt (Bild 02).
Die für die Nachweise angesetzte Bewehrung lässt sich über die Funktion "Für GZG-Nachweis angesetzte Bewehrung" nachvollziehen (Bild 03).