Verwalten Sie in der Brandschutzkonfiguration die Detaileinstellungen für den Brandschutznachweis eines Objekts.
Zur Zeit stehen folgende vereinfachte Nachweismethoden nach DIN EN 1992-1-2 zur Verfügung:
- Stützen nach Kapitel 5.3.2: Methode A mit dem Tabellenverfahren nach Tabelle 5.2a sowie der Nachweis mit der Branddauer-Gleichung 5.7.
- Balken nach Kapitel 5.6: Tabellenverfahren für statisch bestimmte und unbestimmte Balken nach den Tabellen 5.5 und 5.6
- Wände nach Kapitel 5.4: Tabellenverfahren für tragende Betonwände nach Tabelle 5.4
- Platten nach Kapitel 5.7: Tabellenverfahren nach Tabelle 5.8 und Tabelle 5.9
Für die Aktivierung der Brandschutzkonfigurationen sowie die Brandschutzbemessung allgemein müssen diese im Dialog Globale Einstellungen der Betonbemessung ausgewählt werden
Branddauer und Beflammungsrichtung
Die nachzuweisende Branddauer kann hier festgelegt werden. Die Zeiten von R30 bis R240 sind voreingestellt und per Dropdown auszuwählen, eine manuelle Zeitangabe ist jedoch auch möglich.
Die nachzuweisende Beflammungsrichtung bezieht sich auf die lokalen Achsenkoordinaten des Querschnittes.
Bemessungssituationstyp
Die Beanspruchungen für den Brandschutznachweis können mit zwei alternativen Möglichkeiten ausgewählt werden.
Bei der Option "GZT | Außergewöhnlich | Brand gem. 2.4.2(1)" werden die Beanspruchungen direkt aus dem lastseitigen Bemessungssituationstyp gewählt. Für den nachweisseitigen Bemessungssituationstyp muss dann "GZT (STR/GEO) - Außergewöhnlich - Brand" ausgewählt werden, ansonsten erfolgt keine Berechnung. Empfohlen wird hier ein lastseitiger Bemessungssituationstyp, welcher die außergewöhnliche Lastkombinatorik für Brand berücksichtigt.
Bei der Option "GZT | Ständig und vorübergehend für Normaltemperatur nach 2.4.2(2)" werden die Beanspruchungen aus dem lastseitigen Bemessungssituationstyp mit dem ηfi-Faktor abgemindert. Für den nachweisseitigen Bemessungssituationstyp muss dann "GZT (STR/GEO) - Ständig und vorübergehend" ausgewählt werden, ansonsten erfolgt keine Berechnung. Empfohlen wird hier der lastseitige Bemessungssituationstyp der Kaltbemessung.
Stützennachweis
Für die Erkennung einer Stütze muss in der Stabbearbeitung eine Knicklänge zugeordnet werden. Hier kann unterschieden werden für die Knicklänge der Kaltbemessung sowie einer gesonderten Knicklänge für die Heißbemessung. Ab einer Branddauer größer gleich 30 min darf eine Brandfall-Knicklänge zwischen 0,5 * l und 0,7 * l angenommen werden nach Kapitel 5.3.2 (2).
Nachweis nach Tabelle 5.2a
Das vereinfachte Tabellenverfahren nach Tabelle 5.2a ist nur anwendbar, wenn folgende Randbedingungen eingehalten werden:
- Die Knicklänge für die Brandbemessung muss kleiner gleich 3,0 m sein.
- Die Lastausmitte nach Theorie I. Ordnung muss eingehalten werden: e = M0Ed,fi / NEd,fi ≤ emax
- Die Längsbewehrung der Stütze im Schnitt muss kleiner sein als 4 % der Betonquerschnittsfläche.
Nachweis nach Branddauer-Gleichung 5.7
Die Gleichung für Branddauer ist nur anwendbar, wenn folgende Randbedingungen eingehalten werden:
- In der Stütze müssen mindestens vier Bewehrungsstähle (Eckstäbe) verlegt sein.
- Der Achsabstand der Längsbewehrung muss mindestens 25 mm betragen.
- Die Brand-Knicklänge darf maximal 6,0 m betragen.
- Gültig sind nur Rechteckquerschnitte mit der Begrenzung b‘ ≥ 20 cm, wobei b‘ = 2 * Ac / (b+h) mit dem Grenzwert von h = 1,5 * b berechnet wird; weiterhin sind auch Kreisquerschnitte mit einem Durchmesser von mindestens 20 cm möglich.
Balkennachweis nach Tabelle 5.5 und 5.6
Folgende Balkenquerschnitte nach Bild 5.4 stehen zur Zeit für die Berechnung zur Verfügung:
- a) Konstante Breite = Massives Rechteckprofil (R_M1) und Massives Vierkantprofil (SQ_M1)
- c) I-Querschnitt = Massives T-Profil (T_M1) und Massives doppelsymmetrisches I-Profil (ID_M1)
Alle Stäbe werden ohne weitere Einstellungen automatisch nach Tabelle 5.5 für statisch bestimmte Balken nachgewiesen.
Wenn Durchlaufbalken vom Programm erkannt und nach Tabelle 5.6 nachgewiesen werden sollen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Damit der Durchlaufbalken als ein solcher erkannt werden kann, müssen die Zwischenauflager in der Bemessungseigenschaft „Bemessungsauflager und Durchbiegung“ definiert werden.
- In der Option „Bemessungsauflager und Durchbiegung“ kann für Innenlager eine Momentenumlagerung definiert werden. Diese darf maximal 15 % betragen, ansonsten wird der Balken als statisch bestimmt nachgewiesen.
- Bei einer Brandzeit von R90 bis R240 wird eine erforderliche Bewehrungserhöhung bzw. -überprüfung nach Gleichung 5.11 durchgeführt. Ist die in dieser Gleichung erforderliche Bewehrung nicht verlegt, wird der Stab als statisch bestimmt nachgewiesen
Mittlerer Achsabstand nach Gleichung 5.5
Ist diese Option deaktiviert, wird für den Achsabstand die Entfernung vom Querschnittsrand zum Mittelpunkt des nächstliegenden Längs-Bewehrungsstahls gewählt. Bei einlagiger Bewehrungsverlegung ist dies der Standard.
Aktiviert man die Option bei mehrlagiger Bewehrung, wird ein mittlerer Achsabstand berechnet. Der ansetzbare Achsabstand vergrößert sich somit und wirkt sich positiv auf die tabellarischen Querschnittsanforderungen aus.