Unter der Rissbreite w versteht man die Breite der Risse an der Bauteiloberfläche, da die Rissbreite mit zunehmender Entfernung von der Oberfläche abnimmt. Die zulässige Größe der Rissbreite hängt ab von den Umweltbedingungen, der Funktion des Bauteils und der Korrosionsempfindlichkeit des Betonstahls [1].
Ursachen der Rissbildung infolge frühen Zwangs
Eine wesentliche Einwirkung bei der Entstehung von Rissen ist der sogenannte frühe Zwang, wobei die wichtigsten Zwang erzeugenden Größen die Temperaturänderungen beim Abfließen der Hydratationswärme, das Schwinden des Betons und Baugrundbewegungen sind. Vor allem bei massigen Bauteilen treten die Risse im jungen Alter, meist wenige Tage nach dem Ausschalen auf. Bei dicken Wänden kann das Abfließen der Hydratationswärme außerdem zur Entwicklung von Eigenspannungen führen, welche durch Temperaturunterschiede über den Querschnitt entstehen und Schalenrisse an der Wandoberfläche zur Folge haben.
Bis zu drei Tage alter Beton wird als junger Beton bezeichnet. Nach dieser Zeit erreicht der junge Beton einen Hydratationsgrad von 60 bis 90 % in Abhängigkeit von der Zementart, der Umgebungstemperatur und dem Wasser-Zement-Wert. Der junge Beton wird durch folgende Eigenschaften charakterisiert:
- starke Wärmeentwicklung und dadurch Wärmeaustausch mit der Umgebung,
- große Volumenänderung aufgrund der Wärmeentwicklung,
- schnelle Änderung der mechanischen Eigenschaften aufgrund der fortschreitenden Hydratation.
Durch das Abfließen der Hydratationswärme entstehen besonders in massigen Bauteilen Eigenspannungszustände, welche zu Druckspannungen innerhalb und zu Zugspannungen in den Randbereichen des Querschnitts führen. Dieser Spannungszustand führt aufgrund der Unterschiede ohne entsprechende Gegenmaßnahmen zu Bildung von großen Rissen.
Gegenmaßnahmen
Im Allgemeinen ist es möglich, den Aufbau von Zwangsspannungen durch betontechnologische Maßnahmen, eine geeignete Nachbehandlung und gegebenenfalls Anordnung von Dehnfugen gering zu halten beziehungsweise zu verzögern. Da eine völlige Vermeidung von Rissen jedoch nicht möglich ist, müssen diese durch eine geeignete Bewehrung begrenzt und verteilt werden.
Ermittlung der Mindestbewehrung
Um die Begrenzung der Rissbreiten zu gewährleisten, muss eine Mindestbewehrung zur Begrenzung der Rissbreite eingelegt werden. Die Berechnung der Mindestbewehrung nach DIN EN 1992-1-1 soll im Folgenden mit den Ergebnissen in RF-BETON Flächen verglichen werden.
Eingangswerte:
Wanddicke: h = 100 cm
Betondeckung: cnom = 40 mm für Expositionsklasse XC4
Beton: C30/37
Betonstahl: B 500 S (A)
zulässige Rissbreite: wk = 0,2 mm
gewählter Stabdurchmesser: ds = 14 mm
mit
kc = 1,0 (reiner Zug)
k = 0,65 ∙ 0,8 = 0,52 (mit Modifikation für Eigenspannungen)
fct,eff = 0,5 ∙ fctm = 1,45 N/mm²
act = h/2 ∙ b = 5000 cm²/m
σs wird auf Grundlage des Grenzdurchmessers ds* ermittelt mit
20,2 mm ≤ 28,0 mm
mit
d = h - (cnom + ds / 2) = 95,3 cm
hcr = h = 100 cm
Für dickere Bauteile darf die Berechnung der Mindestbewehrung unter Berücksichtigung einer effektiven Randzone Ac,eff geführt werden, wobei nicht mehr Bewehrung eingelegt werden muss als in der vorangehenden Berechnung ermittelt wurde [3].
mit
k = 0,52
fct,eff = 0,5 ∙ fctm = 1,45 N/mm²
ac,eff = hc,eff ∙ b = 19,4 cm ∙ 100 cm/m [nach Bild 7.1d)DE]
act = h / 2 ∙ b = 5.000 cm²/m
fyk = 500 N/mm²
σs wird auf Grundlage des Grenzdurchmessers ds* ermittelt mit