Legen Sie mit der Zuweisung einer Gebrauchstauglichkeitskonfiguration zu einem Objekt die zu überprüfenden Grenzwerte für den Nachweis fest. Der grundlegende Aufbau des Dialogs der Bemessungskonfigurationen und die Möglichkeit der Zuordnung zu einzelnen Objekten sind im übergeordneten Kapitel Stahlbemessung beschrieben.
Gebrauchstauglichkeitsgrenzwerte
Die Grenzwerte der Durchbiegung werden als Bruchteil der Bezugslänge definiert. Hierbei werden die Fälle des beidseitig gelagerten Trägers und des Kragträgers unterschieden. Für ein bestimmtes Segment wird der vorliegende Typ automatisch anhand der zugeordneten Bemessungsauflager bestimmt. Ein Segment mit Bemessungsauflagern an beiden Seiten oder ohne Bemessungsauflager wird dabei als Träger angesehen, ein Segment mit einem Bemessungsauflager an einer Seite als Kragträger. Die Bezugslängen und Bemessungsauflager legen Sie im Register Bemessungsauflager und Durchbiegung der Objekte fest.
Je nach ausgewählter Bemessungsnorm sind verschiedene Bemessungssituationstypen für Gebrauchstauglichkeitsnachweise vorhanden. In diesen Fällen kann für jede der Kombinationstypen ein eigener Grenzwert festgelegt werden. Beim Nachweis nach EN 1993-1-1 wird dabei zum Beispiel zwischen der charakteristischen, der häufigen und der quasi-ständigen Kombination unterschieden. Die in den Standardwerten für die EN 1993-1-1 hinterlegten Grenzwerte sind zunächst nur Vorschläge, da in der Norm selbst keine festen Grenzwerte angegeben sind.
Schwingungsnachweis (nur für EN 1993-1-1)
Die Eingabe der Beschränkung für den Schwingungsnachweis ermöglicht Ihnen das einfache Überprüfen einer Schwingungsamplitude. Beim Nachweis werden alle Bemessungssituationen der Kategorie 'Schwingung' überprüft (Auswahl erfolgt in der Tabelle der Bemessungssituationen). Es wird davon ausgegangen, dass es sich um entsprechende Lastkombinationen oder Ergebniskombinationen handelt, die die Maximalwerte der Schwingungsamplituden in Form von Durchbiegungen enthalten. Diese werden dem eingegebenen Grenzwert gegenübergestellt.
Begrenzung des Stegblechatmens (nur für EN 1993-1-1)
Für die häufige GZG-Kombination kann eine Überprüfung der Stegschlankheiten nach EN‑1993‑2, Abschnitt 7.4 aktiviert werden. Je nach gewählter Option wird der Grenzwert für Eisenbahnbrücken oder für Straßenbrücken für den Nachweis angesetzt. Haben Sie dem zu bemessenden Objekt Stabquersteifen zugeordnet und diese für das Bemessungs-Add-On aktiviert, so werden beim Nachweis des Stegblechatmens die Abstände zwischen den Quersteifen genutzt. Als Bezugslänge für den Nachweis wird die Bezugslänge Lz aus dem Register Bemessungsauflager und Durchbiegung angesetzt.