Legen Sie mit der Zuweisung einer Gebrauchstauglichkeitskonfiguration zu einem Objekt die zu überprüfenden Grenzwerte für den Nachweis fest. Der grundlegende Aufbau des Dialogs der Bemessungskonfigurationen und die Möglichkeit der Zuordnung zu einzelnen Objekten sind im übergeordneten Kapitel Aluminiumbemessung beschrieben.
Gebrauchstauglichkeitsgrenzwerte
Die Grenzwerte der Durchbiegung werden als Bruchteil der Bezugslänge definiert. Hierbei werden die Fälle des beidseitig gelagerten Trägers und des Kragarms unterschieden. Je nach Auswahl des Typs im Register Durchbiegung und Bemessungsauflager wird beim Nachweis der zugehörige Grenzwert überprüft. Die Bezugslänge legen Sie ebenfalls im Register Durchbiegung und Bemessungsauflager der Objekte fest.
Je nach ausgewählter Bemessungsnorm sind verschiedene Bemessungssituationstypen für Gebrauchstauglichkeitsnachweise vorhanden. In diesen Fällen kann für jede der Kombinationstypen ein eigener Grenzwert festgelegt werden. Beim Nachweis nach EN 1999-1-1 wird dabei zum Beispiel zwischen der charakteristischen, der häufigen und der quasi-ständigen Kombination unterschieden. Die in den Standardwerten für die EN 1999-1-1 hinterlegten Grenzwerte sind zunächst nur Vorschläge, da in der Norm selbst keine festen Grenzwerte angegeben sind.
Schwingungsnachweis (nur für EN 1999-1-1)
Die Eingabe der Beschränkung für den Schwingungsnachweis ermöglicht Ihnen das einfache Überprüfen einer Schwingungsamplitude. Beim Nachweis werden alle Bemessungssituationen der Kategorie 'Schwingung' überprüft (Auswahl erfolgt in der Tabelle der Bemessungssituationen). Es wird davon ausgegangen, dass es sich um entsprechende Lastkombinationen oder Ergebniskombinationen handelt, die die Maximalwerte der Schwingungsamplituden in Form von Durchbiegungen enthalten. Diese werden dem eingegebenen Grenzwert gegenübergestellt.