Antwort:
Die Ermittlung der Querschnittskennwerte und die Bemessung erfolgen mit dem so genannten "γ-Verfahren". Dieses berücksichtigt ausschließlich die Nachgiebigkeit der Verbindungsmittel und nicht die Schubverformung der Teilstäbe. Es gilt also nur für Bauteile bei der die Schubverformungen der Einzelstäbe vernachlässigbar gering sind. Mit einem Klick auf OK werden dann die Schubverformungen nicht berücksichtigt und eine Berechnung ist möglich.