Eine Gefahr des Gleitens besteht, wenn der Bemessungswert der parallel zu dieser Fläche resultierenden Kraft Hd in Richtung der Verschiebung größer ist als der Bemessungswerte von Widerstand gegen Gleiten Rs,d. Es muss nachgewiesen werden, dass folgende Bedingung erfüllt, ist:
Im konsolidierten Zustand muss der Bemessungswert des Scherwiderstands mit dem Bemessungswert des Sohlreibungswinkels berechnet wird:
Im unkonsolidierten Zustand wird die rechnerische Sohlfläche A′ berechnet. Mit dem Bemessungswert der Kohäsion im undränierten Zustand cu,d wird der Bemessungswert des Scherwiderstandes bestimmt: