Antwort:
Diese Erhöhungen resultieren aus den Kriechanteilen in der quasi-ständigen Kombination. Eine Übersicht, welche Kombinationen im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit gemäß DIN EN 1995-1-1 zu untersuchen sind, finden Sie hier oder in den Links der FAQ.
Die Kriechanteile werden dann einfach z. B. mit 0,8 x Eigengewicht auf die charakteristische Verformung addiert. Daraus ergibt sich dann der Beiwert 1,8 (siehe auch Kapitel 2.2.3 in EN 1995-1-1).
Im konkreten Fall sind für die quasi-ständige Bemessungssituation also folgende Beiwerte anzusetzen:
Gk ⋅ (1 + 0,8) + Qk ⋅ (1 + 0,6 ⋅ 0,8) = Gk ⋅ 1,8 + Qk ⋅ 1,48