Die Normung bezieht sich dabei auf hintereinander gereihte Solarthermie- und Photovoltaikanlagen für Dachneigungen bis 10°.
Folgender Formbeiwert darf für Anlagen mit einer Höhe von maximal 0,5 m vereinfachend angenommen werden.
γ · h/sk | ≠ nicht weniger als μ1 bzw. μ2 |
Das heißt, ist das Ergebnis aus γ ⋅ (h/sk) kleiner als μ1 bzw. μ2, so entspricht μ5 mindestens der Größe von μ1 bzw. μ2. Dies wird meist bei relativ flachen Anlagen der Fall. Ist das Ergebnis aus γ ⋅ (h/sk) hingegen größer als 1,0, so ist für μ5 der Wert 1,0 anzusetzen.
Für Anlagen mit einer Höhe über 0,5 m, wird der Formbeiwert um 10 % erhöht. Die Wichte des Schnees wird mit γ = 2 kN/m³ angenommen.
Für den Fall der außergewöhnlichen Einwirkung (Norddeutsches Tiefland) gilt folgende Annahme.
γ · h/sAd | ≠ nicht weniger als μ1 bzw. μ2 |
Die Verwehungslänge ls bestimmt dabei den Bereich, in dem die erhöhte Last berücksichtigt werden muss. Sie ist für die Abmessungen der Belegungsfläche in Länge und Breite zu berücksichtigen und setzt sich wie folgt zusammen.
ls = l1 + 2 ⋅ h
Berücksichtigung in RFEM und RSTAB
Für den Ansatz der resultierenden Schneelast kann in RFEM und RSTAB am einfachsten der Lastgenerierer für die Schneelasten verwendet werden. Zusätzlich ist der Bereich, in welchem die erhöhte Last zu berücksichtigen ist, unter Zuhilfenahme der Formel der Verwehungslänge zu ermitteln. Danach kann die fehlende Last im Bereich der aufgeständerten Solarthermie- und Photovoltaikanlagen zum Beispiel mit dem Lastgenerierer "Aus Flächenlast auf Stäbe mittels Ebene" ergänzt werden.