Bei vielen bisher als "gelenkig" betrachteten Anschlüssen ist die Rotationssteifigkeit nach EC 3 so groß, dass sie eigentlich in die Kategorie "verformbar" einzuordnen wären. Das heißt, sie können theoretisch kleinere Biegemomente übertragen und müssten im statischen System als Feder berücksichtigt werden.
Tatsächlich stellt sich im Grenzzustand der Tragfähigkeit aber eine gelenkartige Situation ein, denn Stirnplatten verformen sich beispielsweise plastisch. Um dies zu ermöglichen, sind unter anderem folgende Nachweise zu führen:
a) Ausreichende Rotationskapazität sicherstellen. Es muss zum Beispiel sichergestellt werden, dass der Trägerflansch nicht an die Stütze anstößt und sich dadurch ein größerer Hebelarm und damit mehr Steifigkeit ausbildet.
b) Ausreichende Duktilität sicherstellen. Es muss verhindert werden, dass der Anschluss schlagartig versagt. "Spröde" Komponenten sind Schrauben und Schweißnähte. Dagegen verformen sich beispielsweise Stirnplatten wie bereits beschrieben plastisch. Es muss also ein gewisses Verhältnis Schraubenfestigkeit zu Stirnplattenfestigkeit eingehalten werden. Im Endeffekt muss häufig eine höhere Schraubenfestigkeitsklasse als gewohnt gewählt werden.
Diese Nachweise sind in der Richtlinie "ECCS TC10: European Recommendations for the Design of Simple Joints in Steel Structures, First Edition 2009" enthalten, jedoch noch nicht in EN 1993-1-8.
Weil die Normung noch nicht vollständig geregelt ist und um den Übergang zu erleichtern, kann die Option "Duktilitätsnachweis" auch deaktiviert werden.