Die Filtermöglichkeiten sollen dazu dienen, im Falle von Unbemessbarkeiten aufgrund nicht geregelter Stabilitätsnachweise für bestimmte Querschnitte und Belastungszustände trotzdem einen Nachweis zu ermöglichen und problematische Schnittgrößen mit Hilfe von selbst definierbaren Limits zu vernachlässigen. Die Grenzwerte können abweichend von der Standardeinstellung im dargestellten Dialog definiert werden.
Anwendung und Beispiele
Im Folgenden soll die Anwendung an zwei einfachen Beispielen erläutert werden. Gegeben sind zwei Einfeldträger mit einer Länge von jeweils fünf Metern. Der verwendete Baustahl ist S235. Der linke Träger ist ein Winkelprofil L 100 x 100 x 10, der rechte ein U-Profil UPE 300. Die Belastung ist im Bild dargestellt.
Versucht man direkt eine Bemessung mit RF-/STAHL EC3 unter Verwendung des Deutschen Nationalen Anhangs [2] zum Eurocode 3, gelten beide Träger als unbemessbar.
Sowohl für das L-Profil als auch für das U-Profil ist keine Interaktion nach 6.3.3 EN 1993 [1] möglich, da die Querschnitte doppelt symmetrisch sein müssen. Ebenso wenig eine Bemessung nach 6.3.4 EN 1993, da hier nur I-Profile zulässig sind. Ein Nachweis mit RF-/STAHL Wölbkrafttorsion nach Theorie II. Ordnung wäre möglich. In diesem Beispiel sollen jedoch das geringe Biegemoment am L-Profil und die geringe Drucknormalkraft am U-Profil vernachlässigt werden.
Problematisch ist hierbei, dass die Vernachlässigung der Normalkraft am U-Profil, beispielsweise mit einer Grenze von 10 %, auch zum Ausschluss der Normalkraft am L-Profil führen würde, welche am L-Profil für den Knicknachweis verwendet werden muss. Umgekehrt führt die Vernachlässigung des Biegemomentes am L-Profil gegebenenfalls auch zur Vernachlässigung des Biegemomentes am U-Profil. Die richtige Vorgehensweise bei diesem Beispiel ist demnach, zwei Modulfälle anzulegen und die Stäbe jeweils einzeln zu bemessen.
In RF-/STAHL EC3 werden folglich zwei Fälle betrachtet:
- Nachweis des L-Profils und Vernachlässigung des Biegemomentes
- Nachweis des U-Profils und Vernachlässigung der Normalkraft
Für Fall 1 werden die Grenzwerte für die Vernachlässigung der Momente auf 0,100 angehoben. Der Knicknachweis wird nun geführt.
Für Fall 2 wird der Grenzwert für die Vernachlässigung der Normalkraft auf 0,100 angehoben. Der Biegedrillknicknachweis wird nun geführt.
Literatur
[1] Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten - Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau; EN 1993-1-1:2010-12
[2] Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten - Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau; DIN EN 1993-1-1/NA:2015-08