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17. März 2017

Zugverbindungen in RF-/JOINTS Holz - Stahl zu Holz

Bei Zuganschlüssen mit einseitig beanspruchten Laschen werden die außenliegenden Stäbe (Seitenhölzer) wegen der ausmittigen Lasteinleitung durch ein zusätzliches Biegemoment beansprucht. Dieser Umstand wird jedoch in EN 1995-1-1 nicht erwähnt und wurde zum Beispiel im Nationalen Anhang zu DIN EN 1995-1-1 durch eine Abminderung der Zugfestigkeit berücksichtigt. Diese Abminderung ist abhängig von der Ausziehfestigkeit des Verbindungsmittels.

Bei Schrauben, Bolzen, Passbolzen und Nägeln in nicht vorgebohrten Nagellöchern darf das Zusatzmoment vereinfacht beim Nachweis der Zugfestigkeit berücksichtigt werden, indem nur 2/3 der Zugfestigkeit der Laschen angesetzt werden. Bei Stabdübeln und Nägeln in vorgebohrten Nagellöchern darf dieser Nachweis ebenso geführt werden, wenn die Verkrümmung der Seitenhölzer durch ein zusätzlich angeordnetes ausziehfestes Verbindungsmittel verhindert wird. Wird die Verkrümmung bei Stabdübeln und Nägeln in vorgebohrten Nagellöchern nicht verhindert, so dürfen nur 40 Prozent der Zugfestigkeit angesetzt werden.

Da dieser Nachweis als Versäumnis der EN 1995-1-1 angesehen werden kann, ist die oben beschriebene Vorgehensweise für alle Nationalen Anhänge standardmäßig aktiv. In den Details kann der Nachweis optional deaktiviert werden und die Zugfestigkeit wird mit 1,0 angesetzt. Bei der Verwendung von Stabdübeln oder bei Nägeln in nicht vorgebohrten Nagellöchern kann die Verhinderung der Verkrümmung in der Maske "1.5 Geometrie" aktiviert werden. Für alle anderen Verbindungsmittel erfolgt die Reduktion automatisch.


Autor

Herr Rehm engagiert sich in der Entwicklung im Bereich Holzbau und im Kundensupport.



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