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31. August 2020

Frage

Wenn ich in RF-BETON Flächen die "Manuelle Definition der Bewehrungsbereiche" durchführe, muss ich dann das gesamte Bauteil komplett selbst bewehren? Oder setzt RF-BETON Flächen in den Bereichen, in denen ich keine manuelle Definition durchgeführt habe, die erforderliche Bewehrung an?


Antwort:

Die Ermittlung der statisch erforderlichen Bewehrung (GZT) ist zunächst einmal unabhängig von der manuellen Vorgabe von Bewehrungsbereichen.

Wenn Sie aber die Nachweise im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit durchführen möchten, müssen Sie alle Flächen, die in RF-BETON Flächen zum Nachweis ausgewählt wurden, manuell mit Bewehrung belegen.

Wenn dies nicht durchgeführt wird, setzt RF-BETON Flächen für den GZG-Nachweis an der Stelle keine Bewehrung an. Die statisch erforderliche Bewehrung wird hier nicht übernommen. 

In den Ergebnismasken 3.x erhält man in diesem Fall (für die nicht bewehrten Flächen) die Meldung, wonach die Bewehrung nicht ausreichend definiert wurde. Es werden keine Nachweise für diese Flächen berechnet.


Autor

Herr Kieloch nimmt sich im Kundensupport der Anwenderanfragen an und beschäftigt sich mit der Entwicklung im Bereich Stahlbetonbau.



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