Die Ermittlung der statisch erforderlichen Bewehrung (GZT) ist zunächst einmal unabhängig von der manuellen Vorgabe von Bewehrungsbereichen.
Wenn Sie aber die Nachweise im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit durchführen möchten, müssen Sie alle Flächen, die in RF-BETON Flächen zum Nachweis ausgewählt wurden, manuell mit Bewehrung belegen.
Wenn dies nicht durchgeführt wird, setzt RF-BETON Flächen für den GZG-Nachweis an der Stelle keine Bewehrung an. Die statisch erforderliche Bewehrung wird hier nicht übernommen.
In den Ergebnismasken 3.x erhält man in diesem Fall (für die nicht bewehrten Flächen) die Meldung, wonach die Bewehrung nicht ausreichend definiert wurde. Es werden keine Nachweise für diese Flächen berechnet.