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28. Juni 2017

Grenzbeanspruchung in Sonderfällen

In RF-/STAHL EC3 gibt es für Situationen, in denen kein Nachweis zur Verfügung steht, die Möglichkeit, die betreffende Schnittgröße zu vernachlässigen. Beispiele hierfür sind:Biegung und Druck an Winkelquerschnitten, mehrachsige Biegung für den Nachweis nach dem Allgemeinen Verfahren,Torsion.

Die Festlegung der Grenzwerte obliegt dem Ermessen des Anwenders.

Die einzelnen Filter sind wie folgt zu verwenden:

  1. Vernachlässigung der Biegung und Bemessung nach Abschnitt 6.3.1 (planmäßig zentrischer Druck), beispielsweise für Winkelquerschnitte.
  2. Funktioniert analog zu 1., jedoch werden hier die Normalkräfte vernachlässigt und der Stabilitätsnachweis nach Abschnitt 6.3.2 (reine Biegung) geführt.
  3. Bei Stabsätzen, unsymmetrischen Querschnitten, Vouten oder wenn im Dialog "nationaler Anhang" das Allgemeine Verfahren als Bemessungsoption für Stäbe ausgewählt ist, kann dieses - wenn nicht anders vorgegeben - nur für einachsige Biegung und Druck verwendet werden. Bei zweiachsiger Biegung wird infolgedessen ein Warnhinweis gezeigt. Dieser Filter dient damit zur Vernachlässigung der Querbiegung. Der Nachweis wird nach Abschnitt 6.3.4 (Allgemeines Verfahren) geführt.
  4. Bei Torsionsbeanspruchung steht in EN 1993-1-1 kein Stabilitätsnachweis zur Verfügung. Infolgedessen erscheint bei einer Schnittgrößenkombination mit Torsion ein Warnhinweis. Mit diesem Filter kann die Torsion vernachlässigt werden.

Die Grenzbeanspruchung für Sonderfälle ist sinngemäß auch in anderen Modulen wie zum Beispiel RF-/STAHL AISC zu finden.

Soll keine der Schnittgrößen vernachlässigt werden, jedoch ein Warnhinweis erscheinen, ist der Nachweis beispielsweise nach Theorie II. Ordnung mit der Modulerweiterung RF-/STAHL Wölbkrafttorsion zu führen.


Links
Referenzen
  1. Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten − Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau. Beuth Verlag GmbH, Berlin, 2010


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