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4. März 2017

Berücksichtigung des exzentrischen Radlastangriffes im Ermüdungsnachweis

In KRANBAHN wird für den Ermüdungsnachweis des Kranbahnträgers bei Verwendung des Nationalen Anhanges von Deutschland und ab einer Schadensklasse von S3 der exzentrische Radlastangriff von 1/4 der Schienenkopfbreite angesetzt. Die Exzentrizität kann auch für den Ermüdungsnachweis der Schweißnähte berücksichtigt werden.

Die Interpretationsmöglichkeit, dass nach DIN EN 1993-6, Kap. 9.3.3 (1) der exzentrische Radlastangriff nur für die Bemessung des Steges anzusetzen ist, wurde vom Normenauschuss NA 005-08-01 AA - Kranbahnen (SpA zu CEN/TC 250/SC 3) als nicht korrekt bestätigt. Sofern eine zentrische Lasteinleitung nicht durch besondere Maßnahmen verhindert werden kann, sollte diese auch für den Ermüdungsnachweis der Schweißnähte berücksichtigt werden.


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