Automatische Berücksichtigung der Nachweise im GZG für die Bestimmung der Längsbewehrung
Um die Längsbewehrung für den Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit auszulegen, muss diese Funktion aktiviert werden. Dies geschieht im Fenster "1.1 Basisangaben" unter dem Reiter "Gebrauchstauglichkeit". Nach Auswahl der Nachweismethode "Analytisch..." kann im Fenster "Einstellungen für analytische Methode der Gebrauchstauglichkeitsnachweise" die entsprechende Zusatzoption unter dem Abschnitt zur Bestimmung der Längsbewehrung aktivert werden.
Links
;