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30. April 2021

Abminderung der Mindestbewehrung bei langsam erhärtendem Beton

Beim Einsatz von langsam erhärtendem Beton (in der Regel bei dicken Bauteilen) darf die errechnete Mindestbewehrung zur Aufnahmen von Zwangsbeanspruchungen nach EN 1992-1-1, 7.3.2 mit dem Faktor 0,85 abgemindert werden. Bedingung hierfür ist aber, dass der Kennwert für die Festigkeitsentwicklung r = fcm2 / fcm28 nicht größer als 0,3 ist. Zusätzlich sind die Rahmenbedingungen der Anwendungsvoraussetzung für diese Bewehrungsverminderung in den Ausführungsunterlagen explizit festzulegen.

Die Abminderung der Mindestbewehrung ist jedoch nur in den nationalen Anwendungsdokumenten von Deutschland und Österreich geregelt. In den übrigen Ländern, welche den Eurocode 2 zur Stahlbetonbemessung verwenden, ist diese Bewehrungsverringerung nicht vorgesehen. Folglich ist die Option zur Aktivierung der Mindestbewehrungsabminderung in RF-/BETON nur bei der Verwendung der nationalen Anhänge DIN EN 1992-1-1/NA:2013-04 (Deutschland) und ÖNORM B 1992-1-1:2011-12 (Österreich) auswählbar.


Autor

Herr Meierhofer leitet die Entwicklung im Bereich Massivbau und unterstützt das Kundensupport-Team bei Anfragen zur Stahlbeton- und Spannbetonbemessung.

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