Der Grenzzustand Erdbeben (mit und ohne Überfestigkeit) liefert nur für Stäbe mit zugeordneter "Erdbebenkonfiguration" ein Ergebnis.
Der Grenzzustand Festigkeit wird zur Bemessung aller Stäbe verwendet, einschließlich der Stäbe, die nicht Teil des Erdbebenkraftresistenzsystems (SFRS) sind. Daher sind sowohl der Grenzzustand Erdbeben als auch der Grenzzustand Festigkeit erforderlich.
Der Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit ist ebenfalls verfügbar.
Bild 1 ist ein Beispiel für die erforderlichen Bemessungssituationen für die LRFD-Bemessung.
Anmerkungen:
1) Der Nachweis der Steg-Duktilität nach Tabelle D1.1 des AISC 341-16 (RFEM EQ 1100) ist für alle Lastkombinationen anwendbar, auch nicht-seismische LKs. Daher wird der Grenzzustand Erdbeben auch auf Gleichungen 1 bis 5 angesetzt (Bemessungssituation BS5 im Bild 1).
2) Für den Kombinationsassistenten werden bei Verwendung des Antwortspektrenverfahrens die "Ergebniskombinationen" benötigt.