Gemäß nationaler Festlegung zur ÖNORM EN 1993-1-5:2007, Abschnitt 4.5.3(3) darf auf die in der Anmerkung gestattete Erhöhung von σcr,c gegenüber der elastischen kritischen Knickspannung σcr,sl der dem Druckrand benachbarten Längssteife verzichtet werden, da damit im Hinblick auf den resultierenden Abminderungsfaktor ρc für den Beulnachweis nach ÖNORM EN 1993-1-5, Abschnitt 4.5.4(1), Gleichung 4.13 mitunter sehr konservative Ergebnisse entstehen. Bild 1 zeigt ein Beispiel eines längs ausgesteiften Beulfeldes, bemessen nach österreichischem nationalen Anhang.
In DIN EN 1993-1-5 wird gemäß der in Abschnitt 4.5.3(3) angegebenen Anmerkung verfahren, sodass sich hieraus der folgende Unterschied ergibt, siehe Bild 2.