Antwort:
Die erste Eigenfrequenz wird zur Bestimmung des Strukturbeiwerts benötigt. Sie wird nicht mit einer verallgemeinerten Formel, sondern mit dem integrierten Eigenwertlöser RF-/DYNAM unter Berücksichtigung der realen Massenverteilung ermittelt und in Spalte A der Tabelle 2.3 ausgegeben.