Antwort:
Im Brandschutznachweis werden die einwirkenden Schnittgrößen erneut ermittelt, wenn die Wärmedehnung des Betons und des Bewehrungsstahls und die Vorkrümmung infolge Temperaturdifferenz berücksichtigt wird (Bild 01).
Werden die Wärmedehnungen und die Vorkrümmung nicht berücksichtigt, sollten die einwirkenden Schnittgrößen den Schnittgrößen der Berechnung aus RFEM oder RSTAB entsprechen (Bild 02).
Inwiefern es zulässig ist, die Wärmedehnungen und Vorkrümmungen zu deaktivieren, ist im Zusammenhang mit der zugrunde gelegten Norm zu prüfen.