Antwort:
Für Querschnitts- und Stabilitätsnachweise sieht der Eurocode verschiedene Teilsicherheitsbeiwerte vor. Eine Besonderheit ist zu beachten, wenn Stabilitätsnachweise durch die Anwendung der Theorie II. Ordnung und Ansatz von Imperfektionen als Querschnittsnachweise geführt werden. In diesem Fall sind die Beanspruchbarkeiten mit γM1 abzumindern.