Antwort:
GZT: Grenzzustand der Tragfähigkeit
GZG:
Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit
EQU:
Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit
EQU:
Nachweis der Lagesicherheit; Verlust der Lagesicherheit des Tragwerkes oder eines seiner Teile z. B. durch Kippen, Aufschwimmen oder Abheben
STR:
Versagen des Tragwerkes oder einzelner Teile durch Überschreitung der Materialfestigkeit, zu großer Verformungen, Erreichen eines kinematischen Zustandes bzw. einer instabilen Lage
Versagen des Tragwerkes oder einzelner Teile durch Überschreitung der Materialfestigkeit, zu großer Verformungen, Erreichen eines kinematischen Zustandes bzw. einer instabilen Lage
GEO:
zu große Verformungen oder Versagen des Baugrundes