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28. März 2019

Frage

Wie überlagere ich generierte Ersatzlasten aus der Erdbebenanalyse?


Antwort:

Bei der Berechnung mit dem Ersatzlastverfahren wird, wie der Name schon sagt, eine Ersatzlast aus den einzelnen Eigenformen ermittelt. Diese Ersatzlasten können Sie nach erfolgreicher Ermittlung in RFEM exportieren. Dabei werden im RFEM automatisch Lastfälle angelegt.

Die exportierten Lastfälle sind nun in einer Ergebniskombination zu überlagern. Dabei ist bei Erdbebenerstatzlasten immer eine quadratische Überlagerung anzusetzen. Es sind zwei Überlagerungsarten möglich, zum einen die oft gebräuchliche SRSS-Regel und die CQC-Regel. Dabei werden immer alle Lastfälle aus dem Erdbeben als ständig wirkend angenommen und nach den jeweiligen Vorschriften überlagert. Die Berechnungsregeln sind in den gängigen Normen geregelt.



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