Antwort:
Da die Anteile aus Kriechen für den Nachweis im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit direkt auf Seite der Lastkombinatorik berücksichtigt werden, muss hier unabhängig vom Bemessungsmodul die Nutzungsklasse und somit der Verformungsbeiwert auch in RFEM bzw. RSTAB definiert werden. Dies erfolgt bereits in den Basisangaben (siehe Bild 1), kann aber auch direkt aus den Kombinationsregeln aufgerufen werden (siehe Bild 2).