Formbeiwert für Anlagen mit einer Höhe von maximal 0,5 m
γ · h/sk |
≠ nicht weniger als μ1 bzw. μ2 |
Formbeiwert für Anlagen mit einer Höhe von maximal 0,5 m
γ · h/sk |
≠ nicht weniger als μ1 bzw. μ2 |