Die Systemannahmen, Belastungen, Schnittgrößen und der Querschnittsnachweis wurden bereits in einem früheren Beitrag erläutert und werden daher nicht erneut angesprochen.
Nachweis unter Normalkraft und Biegemoment nach EN 1993-1-1, 6.3.3 [1]
Bauteile welche durch Biegung und Druck beansprucht werden, müssen in der Regel folgende Anforderungen erfüllen.
Nachweis gegen Biegeknicken:
Nachweis gegen Biegedrillknicken:
Nachweis gegen Biegeknicken um die schwache Achse
Die Knicklänge der Pendelstütze beträgt Lcr = 6,50 m.
Nach EN 1993-1-1, 6.3.1.2:
Auswahl der Knicklinie nach Tabelle 6.2:
Ausweichen rechtwinklig zur z-Achse: Knickspannungslinie KSLz: c
Aus Tabelle 6.1 ergibt sich der Imperfektionsbeiwert α = 0,49.
Für I-, H- und rechteckige Hohlquerschnitte, welche nur auf Druck und Biegung belastet werden, darf der Beiwert kzy = 0 angenommen werden.
Dadurch ergibt sich der Nachweis wie folgt:
→ Nachweis ist erfüllt.
Nachweis gegen Biegedrillknicken
Die Knicklänge der Pendelstütze beträgt auch hier Lcr = 6,50 m.
Nach EN 1993-1-1, 6.3.1.2:
Knicklänge nach Tabelle 6.2:
Ausweichen rechtwinklig zur y-Achse: Knickspannungslinie KSLz: b
Aus Tabelle 6.1 ergibt sich der Imperfektionsbeiwert α = 0,34.
Interaktionsfaktor nach Anhang B, Tab. B1:
Äquivalenter Momentenbeiwert Cmy nach Tabelle B.3:
Nach EN 1993-1-1, 6.3.2.3:
Nach EN 1993-1-1, Tab. 6.5:
Nach EN 1993-1-1, Tab. 6.3:
C1 und C2 aus Tabelle 3.2 NCCI: Elastisches kritisches Biegedrillknickmoment [5] (kompatible Ergänzungsdokumente zu Eurocode 3):
C1 = 1,127
C2 = 0,454
Abstand des Lastangriffspunktes zum Schubmittelpunkt zg = 18 cm.
Nach EN 1993-1-1, Tab. 6.7:
Nachweis Knicken um die starke Achse:
Nachweis Knicken um die schwache Achse:
→ Nachweise erfüllt.