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Fragen zu den Einzelnachweisen, maßgebende Belastung

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  • Fragen zu den Einzelnachweisen, maßgebende Belastung

    Hallo zusammen,
    nachdem ich mein System mit verschiedenen Lastfällen belastet habe und es mir im Excel-Tabellenfenster "Ergebnisse - Zusammenfassung", entsprechende maximale Belastungspunkte bei entsprechenden LK am entsprechenden Stab ausgespuckt hat, wie ist das weitere Vorgehen für die Einzelnachweise. Z.B. würde ich gerne einen Knicknachweis in RF-STAHL und einen Gründungsnachweis in RF-FUND führen, weiß aber partout nicht, welche Lastkombinationen, bzw. Ergebniskombinationen für die jeweiligen Nachweise maßgeblich sind.
    Desweiteren stoße ich dabei auf folgendes Problem:
    Da ich nicht sehe, welche Lastkombination maßgeben ist, habe ich den Knicknachweis daher einmal mit allen Kombinationen durchlaufen lassen.
    Der Nachweis geht vorne und hinten nicht auf. Ich hatte, um den Stützen die Belastung zu nehmen, die zu stützende Bodenplatte mit Zugstäben zu halten versucht (ebenfalls diese vorgespannt in eigenem Lastfall (Bild im Anhang)), aber keine positiven Veränderung bekommen.
    (Bild im Anhang). Erst als ich den Querschnitt auf 350mm vergrößert hatte, kam ich in den grünen Bereich. Ist das der einzige Weg, bzw. wo sehe ich den Ausnutzungsgrad der Stützen bzgl. der darauf liegenden Belastung?

    Vielen Dank schon einmal für Antworten.
    Viele Grüße
    Angehängte Dateien

  • #2
    AW: Fragen zu den Einzelnachweisen, maßgebende Belastung

    Zitat von Felix Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,
    nachdem ich mein System mit verschiedenen Lastfällen belastet habe und es mir im Excel-Tabellenfenster "Ergebnisse - Zusammenfassung", entsprechende maximale Belastungspunkte bei entsprechenden LK am entsprechenden Stab ausgespuckt hat, wie ist das weitere Vorgehen für die Einzelnachweise. Z.B. würde ich gerne einen Knicknachweis in RF-STAHL und einen Gründungsnachweis in RF-FUND führen, weiß aber partout nicht, welche Lastkombinationen, bzw. Ergebniskombinationen für die jeweiligen Nachweise maßgeblich sind.
    Hallo,

    grundsätzlich müssen für den Nachweis der Tragsicherheit und der Gebrauchstauglichkeit die Lastkombinationen entsprechen der EN1990 und der EN1993 (Stahlbau) bzw. EN1995 (Holzbau) verwendet werden.
    Ich möchte eigentlich gar nicht weiter auf die Zusammenstellung eingehen und nur auf die Normen verweisen. Das ist erst einmal die Grundlage für die Bemessung.
    Für die Tragsicherheit bzw. für die Gebrauchstauglichkeit wird höchstwahrscheinlich eine ganze Reihe von Kombinationen geben, die betrachtet werden müssen. Um das übersichtlicher zu machen kann z. B. für die Tragsicherheit eine Ergbeniskombination erstellt werden. In dieser überlagert man alle LKs der Tragsicherheit mit dem Kriterium "oder" und den Faktor 1,0. Lässt man sich diese Ergebniskombination (EK) anzeigen, dann sieht man die Schnittgrößen, die für die Bemessung maßgebend sind, also die Umhüllenden.
    Diese EKs können auch in der Maske 1.1 vom Modul RF-STAHL-EC3 verwendet werden.

    Zitat von Felix Beitrag anzeigen
    ...
    Der Nachweis geht vorne und hinten nicht auf. Ich hatte, um den Stützen die Belastung zu nehmen, die zu stützende Bodenplatte mit Zugstäben zu halten versucht (ebenfalls diese vorgespannt in eigenem Lastfall (Bild im Anhang)), aber keine positiven Veränderung bekommen.
    (Bild im Anhang). Erst als ich den Querschnitt auf 350mm vergrößert hatte, kam ich in den grünen Bereich. Ist das der einzige Weg, bzw. wo sehe ich den Ausnutzungsgrad der Stützen bzgl. der darauf liegenden Belastung?

    Vielen Dank schon einmal für Antworten.
    Viele Grüße
    Der Biegeknicknachweis ist von drei Faktoren abhängig:
    • von den Schnittgrößen, besonders der Normalkraft,
    • von der Knicklänge und
    • von den Querschnittswerten, besonders vom Flächenträgheitsmoment.


    Ich würde mal mit dem ersten Punkt beginnen und die Plausibilität der Schnittgrößen checken. Zuerst würde ich mir überlegen, welche Lastkombination wahrscheinlich maßgebend wird. Ich gehe mal davon aus, dass die Windlasten keine großen Normalkräfte in den Stahlstützen erzeugen werden. Deswegen würde ich mir eine Kombination von Eigengewicht und Nutzlast anschauen. Das sind alles senkrechte Belastungen. Aus der vorgegebenen Flächenlast und der Wirkungsfläche kann man sich eine Gesamtlast ausrechnen. Diese muss noch mit den entsprechenden Teilsicherheitsfaktoren multipliziert werden. Diese Last muss auch als Summe aller senkrechten Auflagerkräfte rauskommen. Ist das nicht der Fall, dann ist was bei der Umrechnung der Flächenlasten in Stablasten schief gegangen.
    Zur Knicklänge. Die Stahlstützen würde ich als Fachwerkstäbe einstufen. Es muss dann natürlich dafür gesorgt werden, dass die Anschlüsse an der Bühne und am Fundament entsprechend gelenkig ausgebildet werden. Die Knicklänge entspricht dann der Stablänge und das Biegemoment ist vernachlässigbar. Der Nachweis kann dann sehr leicht manuell überprüft werden.
    So, wie ich es im Bild sehe, sind die Stützen momentan als Balkenstäbe modelliert und biegesteif an der Bühne angeschlossen.
    Zu den Querschnittswerten: Vollquerschnitte sind absolut ungeeignet. Sie sind viel zu schwer. Besser sind Rohrprofile geeignet.
    Um ein Gefühl für das richtige Profil zu bekommen würde ich folgendes empfehlen: Machen Sie den Knicknachweis mit der Normalkraft aus RFEM in einem Excel-Arbeitsblatt. Nehmen Sie eine Profiltabelle für Rohre und probieren Sie mal ein paar durch. Das Profil, dass den Nachweis erfüllt und die geringste Querschnittsfläche hat, ist das wirtschaftlichste. Setzen Sie dieses Profil in RFEM ein und rechnen Sie neu.
    Der Ausnutzungsgrad ist am besten in der Grafik zu sehen. Dort kann auch der Ausnutzungsgrad nach den einzelnen Nachweisen differenziert werden.
    Die maßgebenden Schnittgrößen findet man am einfachsten in der Ergebniskombination, so wie ich es oben beschrieben habe.

    Die Fehlersuche in einem komplexeren System ist ein schwieriges Geschäft. Nicht den Mut verlieren!

    Viele Grüße
    Frank Faulstich
    Support Team der
    Dlubal Software GmbH
    [email protected]
    https://www.dlubal.com

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