Antwort:
Eine Randstreifenvermörtelung liegt vor, wenn die Steine einer Wand nicht nur auf einem Mörtelstreifen verlegt werden, sondern auf zwei. Der Mörtel ist dabei auf den äußeren Rändern der Lagerflächen der Mauersteine aufzutragen. Durch eine Randstreifenvermörtelung ist mit Einschränkungen in der Tragfähigkeit zu rechnen, da es in der Wand zu ungünstigeren Spannungsverläufen kommt.
Ob in einem europäischen Land die Randstreifenvermörtelung angesetzt werden darf, regelt der jeweilige Nationale Anhang. Die Ausführung von Mauerwerk mittels Randstreifenvermörtelung wird im deutschen Nationalen Anhang ausgeschlossen. Die Lagerfugen sind deshalb in Deutschland stets vollflächig zu vermörteln.